ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

(STAND: NOVEMBER 2020)

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlas-sung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammen-hang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ho-tels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzim-mervertrag.1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zu-stimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbe-dungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprü-chen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Ände-rung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsab-schluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nach-träglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Ho-tels erhöht.3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungs-verzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkar-tengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungster-mine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Best-immungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Ver-tragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicher-heitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Ver-trag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen ver-einbarten Vergütung zu verlangen.3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wur-de, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rück-trittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sol-len jeweils in Textform erfolgen.4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Ver-trag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel ei-ner Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die ver-einbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich verein-barten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauscha-larrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Voll-pensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstan-den ist.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Auf-enthaltszweck sein;- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch-nahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit o-der das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzu-rechnen ist;- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zim-mer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anrei-setages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstel-lung.6.3 In allen innen Bereichen des Hotels ist absolutes Rauchverbot. Auch bei geöffneten Fenster ist rauchen strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlungen stellt das Hotel den entstandenen Schaden dem Gast in Rechnung.6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nut-zung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hier-durch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.6.5 Liegengebliebene Gegenstände des Gastes werden nur auf direkte Nachfrage des Gastes nachgeschickt. Gegenstände werden nur bei einer im Voraus ge-zahlten Servicepauschale zurückgeschickt. Das Hotel behält sich vor die Ser-vicepauschale dem vergessenen Gegenstand und dem Aufwand des Zurück-schickenden Gegenstands anzupassen. Das Hotel verpflichtet sich liegenge-bliebene Gegenstände 6 Monate aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände entsorgt.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verlet-zung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverlet-zung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-fen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafe. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzu-bringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelpark-platz, in Einzelfällen gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Be-schädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahr-zeuge und deren Inhalte haftet das Hotel  nur nach Maßgabe der vorstehen-den Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. Es besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz.7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hier-bei nur nach  Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 HAFTUNG DURCH DEN GAST

Der Gast haftet für Schäden am Hotel und der Einrichtung bzw. bei Verlust von Schlüsseln und Fernbedienungen. Das Hotel behält sich vor verursachte Schäden sofort zu berechnen. Schäden und fehlende Gegenstände die nach Abreise des Gastes festgestellt werden, werten wir als mutwillige Sachbe-schädigung und Diebstahl und werden zur Anzeige gebracht.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen    sollen in Textform erfolgen. Einsei-tige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesell-schaft des Hotels]. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisi-onsrechts ist ausgeschlossen.9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.